Zulassung

Gemäß § 10 Abs. 2 PthG ist der Zugang zur fachspezifischen Psychotherapieausbildung neben den grundlegenden Voraussetzungen (Mindestalter vollendetes 24. Lebensjahr und Eigenberechtigung) über unterschiedliche Ebenen möglich:

  • Abgeschlossenes Studium bzw. abgeschlossene Ausbildung in Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikations-wissenschaft, Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen;
  • Abgeschlossene Ausbildung an den Akademien für Sozialarbeit (Fachhochschule für soziale Arbeit), an den Pädagogischen Akademien (Pädagogische Hochschule), an den mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalten für Ehe- und Familienberater, auf Grund eines Hochschul-lehrganges für Musiktherapie (Studium der Musiktherapie an einer Universität oder Fachhochschule);
  • Abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst und in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst;
  • Oder durch die bescheidmäßige Zulassung des Bundeskanzlers nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens durch den Psychotherapiebeirat;

Bewerbung

Neben den gesetzlichen Zugangskriterien verlangt die Akademie für Existenzanalyse die Erfüllung von spezifischen Kriterien für die Ausbildung in Existenzanalyse. Diese beinhalten die Teilnahme an einem Einführungsseminar sowie zwei Aufnahmegespräche mit Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten.

Für die Bewerbung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ausgefüllter Berwerbungsbogen
  • Kopie der Diplome/Zertifikate
  • Abschlusszeugnis Psychotherapeutisches Propädeutikum
  • Darstellung der Motivation für die Therapieausbildung

Bitte übermitteln Sie die Dokumente an die Akademie für Existenzanalyse in Hannover (D) an Herrn Dr. Christoph Kolbe (akademie@existenzanalyse.com).

Weitere Infos unter www.existenzanalyse.at

Weitere Informationen zum Lehrgang

Kontaktperson

Petra Hieble
Administration Programmbereich »Gesundheit«

 +43 5574 4930 426
 petra.hieble@schlosshofen.at