Die erfolgreiche Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen unterliegt einer Leistungsbeurteilung (schriftliche Prüfung, Seminararbeiten). Am Ende des fünfsemestrigen Propädeutikums erfolgt eine mündliche Abschlussprüfung. Voraussetzung für die mündliche Abschlussprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen sowie die Bestätigung der vorgesehenen Selbsterfahrung, des Praktikums und der Praktikumssupervision unter Einrechnung anerkannter Vorqualifikationen. Die Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Lehrstoff des Lehrgangs.
Die positive Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums ist eine formale Voraussetzung für die Aufnahme in eine schulen-spezifische psychotherapeutische Fachausbildung (Fachspezifikum).
Personen, die keinen psychosozialen bzw. medizinischen Quellenberuf haben, können nach Abschluss des Propädeutikums beim Bundesministerium für Gesundheit einen Antrag auf Aufnahme in ein Fachspezifikum einbringen.
Die erfolgreiche Übermittlung wird Ihnen auf die Mailadresse zugestellt. Wir empfehlen daher die Angabe der Mailadresse.
Mag. Marlies Enenkel-Huber
Pädagogische Mitarbeiterin Programmbereich
»Gesundheit«
+43 5574 4930 428
marlies.enenkel-huber@schlosshofen.at
Petra Hieble
Administration Programmbereich »Gesundheit«
+43 5574 4930 426
petra.hieble@schlosshofen.at