Zulassungbestimmungen FH Vorarlberg

Voraussetzung für die Zulassung

Für den Beginn eines Hochschullehrgangs gem. § 9 FHG an der FH Vorarlberg ist der Abschluss eines privatwirtschaftlichen Ausbildungsvertrags zwischen den Studierenden und Schloss Hofen die Voraussetzung.
In diesem Vertrag sind unter anderem die wesentlichen Rechte und Pflichten der Studierenden geregelt, z.B.:

Anwesenheiten, Studierleistungen, Nutzung der Lernplattform,

  • Finanzielle Rahmenbedingungen
  • Beendigung des Ausbildungsvertrages
  • Rücktrittsvorbehalt
  • Widerrufsrecht
  • Verschwiegenheit / Datenschutz
  • Bestimmungen des Studienplans sowie der Studien- und Prüfungsordnung
  • u.v.m.

Der Ausbildungsvertrag wird seitens der Lehrgangsadministration von Schloss Hofen erstellt und zur den Studierenden zur Unterzeichnung übermittelt.

Beispiel eines  Ausbildungsvertrages in einem FHV-Lehrgang nach § 9 FHG

Voraussetzung für die Aufnahme und die Fortsetzung des Lehrgangs ist die jeweilige fristgerechte Bezahlung des Lehrgangsbeitrages durch die Studierenden.

Ergänzende Unterlagen im Rahmen der Aufnahme in den Lehrgang zur Weiterbildung sind z.B.

Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Datenschutz und Information für die Verwaltung der Daten von Studierenden.