Ausbildungsvertrag für Hochschullehrgänge nach § 9 FHG in Zusammenarbeit mit der FHV
Für den Beginn eines Hochschullehrgangs gem. § 9 FHG an der Fachhochschule Vorarlberg (FHV) ist der Abschluss eines privatwirtschaftlichen Ausbildungsvertrags zwischen den Studierenden und Schloss Hofen die Voraussetzung.
In diesem Vertrag sind unter anderem die wesentlichen Rechte und Pflichten der Studierenden geregelt, z.B.:
Anwesenheiten, Studierleistungen, Nutzung der Lernplattform,
- Finanzielle Rahmenbedingungen
- Beendigung des Ausbildungsvertrages
- Rücktrittsvorbehalt
- Widerrufsrecht
- Verschwiegenheit / Datenschutz
- Bestimmungen des Studienplans sowie der Studien- und Prüfungsordnung
- u.v.m.
Der Ausbildungsvertrag wird seitens der Lehrgangsadministration von Schloss Hofen erstellt und den Studierenden zur Unterzeichnung übermittelt.
Beispiel eines Ausbildungsvertrages in einem Hochschullehrgang nach § 9 FHG
Voraussetzung für die Aufnahme und die Fortsetzung des Hochschullehrgangs ist die jeweilige fristgerechte Bezahlung des Lehrgangsbeitrages durch die Studierenden.
Ergänzende Unterlagen im Rahmen der Aufnahme in den Hochschullehrgang sind z.B.
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Studien- und Prüfungsordnung (Hochschullehrgänge)
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Regelungen von Schloss Hofen bei dort durchgeführten HochschullehrgängenHausordnung
Wenn die Lehrveranstaltungen der Hochschullehrgänge an der FHV stattfinden, gelten außerdem die unter https://www.fhv.at/agb angeführten Regelungen:
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Hausordnung
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Brandschutzordnung
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Sicherheitskonzept-/Anweisungen der FHV
Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Datenschutz und Information für die Verwaltung der Daten von Studierenden.