Allgemeine Geschäftsbedingungen - Seminare
Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Seminarteilnehmenden und der Schloss Hofen Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, sofern in der Programminformation keine davon abweichenden Regelungen enthalten sind. Sollten für den Seminarbesuch bestimmte Zulassungsbedingungen vorgesehen sein, sind diese in der Programminformation angeführt und von den Teilnehmenden zu erfüllen.
I. Anmeldungen
Es können nur schriftliche Anmeldungen (per Post, E-Mail oder Online-Anmeldesystem) berücksichtigt werden. Sie werden wegen oft nur begrenzten Seminarplätzen nach der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich und der Vertrag kommt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung zustande.
II. Seminarbeitrag / Zahlungsbedingungen
Der Beitrag ist mit Erhalt der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Rechnung erhalten Sie ca. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Bezahlung muss vor Veranstaltungsbeginn eingelangt sein, sofern die Ausschreibung keine andere Regelung vorsieht. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen und die tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Unsere Seminarbeiträge enthalten 10 % Umsatzsteuer.
III. Leistungen
Inhalt und Umfang der einzelnen Seminare ergeben sich aus der Programminformation. Der Seminarbeitrag umfasst die Kosten für die Teilnahme und die Seminarunterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie die Kosten der An- und Abreise sind nicht enthalten, sofern sich aus der Programminformation diesbezüglich nicht etwas anderes ergibt.
IV. Leistungsänderungen
Seminarinhalte, der Seminarort und die Termine ergeben sich primär aus der Programminformation. Organisatorisch bedingte Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Seminarortes, der Termine und der Personen der Vortragenden bzw. Seminarleitenden müssen bitte vorbehalten bleiben. Derartige Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt und berechtigen - ebenso wie allfällige kurzfristige notwendige Änderungen - zu keinerlei Rücktritt oder Schadenersatz.
Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z.B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies bei einer von Ihnen gebuchten Veranstaltung der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigen. Es können daraus jedenfalls – soweit gesetzlich möglich - keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche Schloss Hofen gegenüber abgeleitet werden.
V. Absage eines Seminars
Das Zustandekommen eines Seminars hängt im Wesentlichen auch von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Wir behalten uns eine Absage des Seminars aus diesem Grund und aus anderen wichtigen organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erfolgt bei bereits bezahltem Seminarbetrag dessen unverzinste Rückerstattung. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Schäden oder Aufwendungen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Wird das Seminar nur verschoben, besteht das Recht auf Inanspruchnahme einer anderen Veranstaltung je nach Verfügbarkeit und Teilnehmendenanzahl. Weitergehende Ansprüche sind diesfalls ebenfalls ausgeschlossen.
VI. Ausschluss von einem Seminar
Damit die Seminarziele erreicht werden können, dürfen Personen, durch deren Verhalten die Erreichung dieser Ziele behindert werden, von der weiteren Teilnahme am Seminar ausgeschlossen werden. Sie haben dann das Recht auf aliquoten Rückersatz des nicht verbrauchten Seminarbeitrags.
VII. Copyright
Die Seminarunterlagen stellen geistiges Eigentum der Schloss Hofen Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH oder des Referierenden dar. Sie dienen ausschließlich der persönlichen Verfügung, und ist die darüber hinausgehende Nutzung und Verbreitung ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
VIII. Haftungsausschluss
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit oder Unglücksfall des Vortragenden, durch höhere Gewalt oder sonstige unvorsehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Wir können in diesen Fällen auch nicht zum Ersatz von Reise- und/oder Unterkunftskosten sowie zur Abgeltung von Arbeitsausfällen haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Ausfall eines Seminars haftbar sind. Auch im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitge-brachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, können wir keine Haftung übernehmen.
IX. Datenschutz / Verschwiegenheit
Mit der schriftlichen Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden erteilt. Die persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auch unsere Vortragenden sind zur Verschwiegenheit über Vorkommnisse im Seminar - auch den persönlichen Bereich betreffend - gegenüber Dritten verpflichtet.
X. Stornobedingungen
Eine Abmeldung durch den Seminarteilnehmenden hat in schriftlicher Form oder per E-Mail (mit Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Die nachgenannten Rücktritts- bzw. Abmeldefristen gelten als gewahrt, wenn die Abmeldung innerhalt der Frist abgeschickt wird. Die Abmeldung/Stornierung ist bis drei Wochen vor Beginn des Seminars möglich, ohne dass ein Seminarbeitrag oder eine Stornogebühr zu bezahlen ist. Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein pauschalierter, dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegender Schadenersatz in Höhe von 50 % des Seminarbeitrags zu entrichten. Erfolgt die Stornierung allerdings erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Seminars, beläuft sich die Stornogebühr auf den vollen Seminarbeitrag. Innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn ist der sich abmeldende Teilnehmende aber berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden zu stellen. Vorbehaltlich unserer Reihungsbefugnis nach den sonstigen Anmeldungen fällt dann keine Stornogebühr an.
XI. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Schloss Hofen Wissenschafts- und Weiterbildungs- Ges.m.b.H., 6911 Lochau, Hofer Straße 26, Tel: +43 5574 4930, info@schlosshofen.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Formular für den Widerruf finden Sie hier: Widerrufsformular
XII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es wird die Anwendung von österreichischem Recht vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen Schloss Hofen Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH und den Seminarteilnehmenden abgeschlossenen Verträgen ist das für Bregenz sachlich zuständige Gericht.