Akademische Weiterbildungs-Studien
Mit den letzten Hochschulnovellen im Jahr 2021 bzw. 2024 sind umfassende Änderungen für Weiterbildungsprogramme auf Hochschulniveau in Kraft getreten. Dabei wurde die Möglichkeit geschaffen, außerordentliche Weiterbildungs-Bachelorstudien einzurichten, die entweder mit dem akademischen Grad „BA (CE)“ bzw. BSc (CE) oder mit Bachelor Professional (BPr) abschließen. Die Ergänzung „CE" hat die Bedeutung „Continuing Education“.
Auch wurden die außerordentlichen Masterstudien im Weiterbildungsbereich reglementiert. Neben ein MA (CE) bzw. MSc (CE) ist ebenfalls ein Master Professional ermöglicht worden, für den der akademische Grad „MPr“ zu verleihen ist. Letztes Masterstudium ermöglicht auch eine Zulassung ohne die allgemeine Universitätsreife.
Weiterhin bestehen außerordentliche Masterstudien, wie mit dem akademischen Grad „MBA“ bzw. „EMBA“ sowie „LL.M.“ abschließen.
ECTS
ECTS (European Credit Transfer und Accumulation System) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu erleichtern (Bologna-Erklärung 1999). Es ist ein System, das den zu leistenden Studieraufwand messbar, vergleichbar und damit von einer Institution zur anderen übertragbar macht.
ECTS basiert auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens bezüglich der Anerkennung von akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Die wenigen Bestimmungen von Informationen (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und die Anwendung von ECTS-Credits (für das absolvierte Studienpensum) sollen die Basis gegenseitigen Vertrauens noch verstärken.
ECTS gilt leider nicht für Studierende aus Nicht-EU-Ländern bzw. aus Nicht-EFTA-Ländern. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen oder wenn Ihre Heimatuniversität keinen Vertrag mit der entsprechenden Hochschule abgeschlossen hat, d.h. keine offizielle „Partnerinstitution“ ist, sind Sie selbst verantwortlich, sich bei Ihrer Heimatinstitution über die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen und Übertragbarkeit von Noten zu informieren.
Internationale Anerkennung
Ein Abschluss eines österreichischen Executive-Masterprogramms berechtigt aufgrund eines Übereinkommens zwischen verschiedenen Staaten, den verliehenen akademischen Grad auch im Ausland zu führen.
Nähere Informationen zu der internationalen Anerkennung (Staatsverträge):
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Anerkennung.html
Grundlage von Universitätslehrgängen und Hochschullehrgängen
In Österreich werden verschiedene Rechtsformen für akademische Weiterbildungslehrgänge bzw. -studien unterschieden. Ein Universitätslehrgang wird von einer Universität bzw. einer Privatuniversität eingerichtet und kann in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Für Fachhochschulen stehen für Weiterbildungsangebote Hochschullehrgänge nach § 9 FHG zur Verfügung; für die pädagogischen Hochschulen ebenfalls Hochschullehrgänge. Die Möglichkeit einer Bildungseinrichtung, Lehrgänge universitären Charakters durchzuführen, war bis Ende 2012 möglich.
Allgemeines
In der Entwicklung und im Management von Lehrgängen hat Schloss Hofen langjährige Erfahrung. Seit 1984 finden in unterschiedlichen Kooperationsformen Universitätslehrgänge und berufsbegleitende Weiterbildungen statt. Gegenwärtig werden in vier Programmbereichen von Schloss Hofen 30 staatlich anerkannte Lehrgänge angeboten. Weitere Lehrgänge sind in Vorbereitung. Träger der Lehrgänge ist entweder die Wissenschafts- und Weiterbildungs GmbH Schloss Hofen oder in- bzw. ausländische Universitäten bzw. Fachhochschulen. Bei einem Großteil der Lehrgänge sind zusätzlich noch weitere renommierte Partnerinnen und Partner aus der Praxis im In- und Ausland eingebunden, wie beispielsweise die Internationale Bodenseehochschule (IBH).
Rechtliche Grundlagen
Schloss Hofen bietet Universitätslehrgänge, Hochschullehrgänge und berufsbegleitende Weiterbildungen ohne universitäre Basis. Die gesetzliche Grundlage für Universitätslehrgänge sind durch das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) gegeben. Während bei einem Universitätslehrgang die Trägerschaft bei einer Universität liegt, ist der Träger eines Hochschullehrgangs eine Fachhochschule (FHG 1993).
Akademischer Grad bzw. Bezeichnung
Für Universitätslehrgänge und Hochschullehrgänge, die eine bestimmte Anzahl von ECTS umfassen, ist die Bezeichnung "Akademische/r..." (z.B. Marketer/in) vorgesehen bzw. es kann ein Mastergrad nach den gesetzlichen Bestimmungen verliehen werden.
Anerkennung
Einzelne Lehrveranstaltungen von Universitätslehrgängen bzw. Hochschullehrgängen können auf ein ordentliches Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium angerechnet werden, wenn diese vom Fakultätsstudienleiter bzw. vom Studiengangsleiter als gleichwertig anerkannt werden.