Hausordnung
1. Grundlagen
Die Grundlage dieser Hausordnung bildet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
2. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Studierenden, Mitarbeiter:innen, Lehrgangs- und Seminarteilnehmenden, Hotelgäste und Besucher:innen von Schloss Hofen sowie für alle sonstigen Personen, die das Gelände betreten. Im Folgenden werden diese Personen als „Nutzer:innen“ bezeichnet. Die Hausordnung ist auf der Website von Schloss Hofen und in den öffentlichen Bereichen einsehbar. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen sie.
3. Grundsätzliches
Rücksichtnahme und respektvolles Verhalten sind im Interesse des Hausfriedens oberste Pflicht aller Nutzer:innen. Aufgrund der Nutzung durch zahlreiche Lehr- und Seminarräume, Hotelzimmer und Gastronomiebereiche ist die Einhaltung dieser Hausordnung verpflichtend.
- Nutzer:innen sind angehalten, Gebäude, Gartenanlagen und Parkplätze pfleglich zu behandeln.
- Auch allgemein genutzte Bereiche zählen zum Verantwortungsbereich der Nutzer:innen und sind entsprechend zu schonen.
- Ordnung und Sauberkeit in Seminarräumen und Hotelzimmern sind stets einzuhalten.
4. Haftung
- Jede:r Nutzer:in haftet für Schäden, die durch fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten entstehen.
- Schäden oder Verschmutzungen müssen unverzüglich gemeldet und auf eigene Kosten behoben werden
- Bei Nichtbehebung innerhalb einer angemessenen Frist wird Schloss Hofen den Schaden auf Kosten der verantwortlichen Person beseitigen lassen.
- Schäden oder wichtige Vorkommnisse (z. B. Brand, Einbruch) sind sofort dem Gebäudemanagement zu melden (Kontaktdaten siehe Aushang).
5. Hausruhe
Unnötiger Lärm, der über den normalen Seminar- oder Hotelbetrieb hinausgeht, ist zu vermeiden. Entsteht oder ist eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung (auch kurzfristig) zu erwarten, so muss hierzu das Facility Management, die Administration bzw. das Veranstaltungsmanagement vorab verständigt werden.
6. Hausrecht
Personen, die den Betrieb stören oder unbefugt anwesend sind, können vom Gelände verwiesen werden. Schloss Hofen behält sich vor, bei Bedarf Zugangsverbote (Hausverbote) auszusprechen. Im akuten Krankheitsfall, bei dem eine Ansteckung von Gästen oder Teilnehmenden droht, ist der Besuch und die Nutzung von Schloss Hofen unbedingt zu meiden. Teilnehmende und Gäste sind aufgefordert, auftretende Symptome an der Rezeption zu melden und das Haus sowie das Gelände unverzüglich zu verlassen.
7. Hotelzimmer
- Sauberkeit: Hotelzimmer sind sauber zu halten und bei Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
- Haftung: Gäste haften für Schäden am Inventar des Hotelzimmers.
- Schadensmeldung: Schäden am Inventar sind umgehend beim Facility Management oder an der Rezeption zu melden (persönlich oder per E-Mail).
- Check-In/Check-Out: Die Check-In- und Check-Out-Zeiten gemäß Buchungsbestätigung sind einzuhalten.
- Übernachtungspolitik: Die gebuchte Personenzahl darf nicht überschritten werden; andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen oder ein Verweis erfolgen.
- Datenschutz bei Übernachtung: Persönliche Daten werden im Rahmen der Übernachtung gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
8. Abfallmanagement und Nachhaltigkeit
- Mülltrennung: Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter für Papier, Plastik & Metall sowie Restmüll.
- Nachhaltigkeit im Hotel: Helfen Sie uns, Ressourcen zu schonen. Wenn Sie frische Handtücher wünschen, legen Sie die gebrauchten bitte auf den Boden. Andernfalls hängen Sie sie bitte wieder auf.
- Geschirrrückgabe im Restaurant: Bitte geben Sie das Hotelgeschirr, das außerhalb der Gastronomie verwendet wurde, dem Service zurück.
9. Konsumation und Kaffee
- Speisen und Getränke aus dem Café/Restaurant dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden (Restaurant, Café, Terrasse).
- Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im Außenbereich oder in den Hotelzimmern konsumiert werden – nicht jedoch im gastronomischen Bereich (Restaurant, Cafeteria, Kellerbar, Terrasse) oder in den denkmalgeschützten Räumen des gesamten Hotels, insbesondere nicht in den Seminar- und Veranstaltungsräumen inklusive dem Wolf Dietrich Saal oder den Stiegenhäusern oder Gängen des Schlosses.
- Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Gelände sowie in allen Gebäuden strikt untersagt. Ausnahmen bilden der Ausschank in der Hotel-Gastronomie oder der Privatgebrauch im Hotelzimmer.
10. Brandschutz & Notfälle
- Befolgen Sie im Notfall die Anweisungen des Personals.
- Im Falle eines Brandalarms sind Innenräume unverzüglich zu verlassen und die Nutzung von Liften untersagt.
- Machen Sie sich mit Fluchtwegen und den markierten Sammelpunkten im Außenbereich vertraut.
- Brandschutztüren dürfen nicht blockiert werden.
11. Rauchverbot
Alle Gebäude von Schloss Hofen sind rauchfrei. Rauchen ist in den Außenbereichen ausschließlich in den dafür vorgesehenen und mit Aschenbechern ausgestatteten Bereichen gestattet.
12. Begleitpersonen mit Kindern
Teilnehmende mit Kindern sind herzlich willkommen – unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Infrastruktur: Unser Haus verfügt über keine spezielle Infrastruktur für Kinder (z. B. Spielplätze, Spielecken, Betreuung). Für Aufenthalte, vor allem von längerer Dauer oder außerhalb z. B. familiär bedingter gemeinsamer Essenszeiten, empfehlen wir unseren Garten, Spaziergänge in der Umgebung oder die Buchung eines Tages- oder Stillzimmers.
- Da unser Haus eine Einrichtung für Erwachsenenbildung ist und ein Gastro- und Hotelbetrieb auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben des Gewerbes „Hotel und Gastronomie“ sichergestellt werden muss, ersuchen wir darum, Aufenthalte mit Kindern in den Gängen und vor den Seminarräumen zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden Kurzaufenthalte nach vorheriger Ankündigung beim Hotel-Team, z. B. zur gemeinsamen Essens- oder Getränkeaufnahme oder zum Stillen.
- Bitte stellen Sie Kinderwagen und Zubehör so ab, dass keine Wege versperrt werden. In den öffentlichen Bereichen einschließlich des Gastronomiebereichs ist es aus hygienischen Gründen untersagt, Kinder auf dem Boden – mit oder ohne Decke – abzustellen oder spielen zu lassen.
- Haftung: Eltern/Begleitpersonen haften für ihre Kinder.
- Tageszimmer: Gerne stellen wir Ihnen ein Tageszimmer zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung. Dort können angegebene Begleitpersonen (z. B. Vater, Großeltern) das Kind ungestört betreuen.
- Seminarteilnahme: Teilnahme mit Kleinkindern ist in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich, sofern der Lernerfolg nicht beeinträchtigt wird.
- Stillen: Stillen ist jederzeit gerne möglich; ein Stillzimmer kann gebucht werden.
- Aufsichtspersonen können sich im Café und Restaurant, allerdings nur während der Zeit einer Konsumation, aufhalten. Wir bitten um Verständnis dafür.
13. Videoüberwachung und Parkplatz
Bestimmte Bereiche sind videoüberwacht zum Schutz vor Beschädigung, Einbruch oder unbefugtem Zutritt. Die zur Verfügung stehenden Parkplätze dürfen nur für die Dauer der Teilnahme oder des Besuchs von Schloss Hofen genutzt werden. Auf eine platzsparende Nutzung von PKW-Abstellplätzen ist gemäß Markierung unbedingt zu achten.
Falsch oder widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt bzw. müssen deren Halter:innen mit einer Besitzstörungsklage rechnen.
14. Stiegenhaus & Gänge
Das Wegwerfen von Abfällen und das Abstellen von Gegenständen aller Art sind im Stiegenhaus und auf den Gängen nicht erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stiegenhaus keinen persönlichen Abstellraum, sondern einen allgemein zugänglichen, das Gesamtbild der Anlage prägenden Bestandteil der Gemeinschaftsflächen darstellt. Wird von Nutzer:innen das Stiegenhaus oder der Gang in besonderem Maße verschmutzt oder beschädigt, so ist eine sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu veranlassen (z. B. Reinigung, Reparatur etc.). Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird.
15. Gemeinschaftsflächen um die Anlage
Die allgemein zugänglichen Terrassen, Stiegen, Aufgänge, Parkplätze und Grünflächen werden von den Nutzer:innen gemeinschaftlich benutzt und sind als solche schonend zu behandeln. Es ist auch hier auf äußerste Sauberkeit zu achten, da gerade die Gemeinschaftsfläche den Gesamteindruck der Anlage prägt. Jede:r ist dazu angehalten, ihren:seinen Beitrag zu leisten.
16. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt (Ausnahme: Blinden-/Begleithunde). Über Anfragen entscheidet die Geschäftsführung von Schloss Hofen.
17. Gebäudemanagement
Das Gebäudemanagement ist bei Schäden oder Verunreinigungen zu kontaktieren (Kontaktdaten siehe Aushang).