Verwaltungsakademie

Pflichten, Rechte und Umsetzung in der Vorarlberger Landesverwaltung

Das Anfang 2024 beschlossene Ende der Amtsverschwiegenheit leitete einen Paradigmenwechsel ein, der staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme macht. Im Kern kam es dabei zu einer Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit und zur Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen geschaffen wurden. Die dazu erforderlichen Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie die einfachgesetzlichen Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind überwiegend mit 
1. September 2025 in Kraft getreten. Mittlerweile ist das IFG seit über einem Jahr in Kraft – Zeit, eine erste Bilanz der bisherigen Vollzugspraxis zu ziehen und zentrale Entwicklungen in Anwendung der Informationsfreiheit zu beleuchten.

Die Teilnehmenden erhalten einen vertieften Einblick in zentrale Aspekte der Informationsfreiheit.
Im Konkreten sollen dabei die verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Art. 22a B-VG) sowie einfachgesetzliche Regelungen des IFG betrachtet werden.

Mitarbeitende im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die in ihrer Organisationseinheit für die Einhaltung der proaktiven Veröffentlichungspflicht und/oder die Bearbeitung von Informationsbegehren verantwortlich sind.

BEITRAG
EUR 160,00


Eine Teilnahme von Landesbediensteten muss vor der Anmeldung mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt werden.

Anmeldung

Die wichtigsten Fakten:

Termine:
19. October 2026
08:30 - 16:30 Raum: Schloss Hofen - Hans Gaudenz

Hofer Straße 26
Schloss Hofen - Wissenschaft & Weiterbildung

6911 Lochau


Administration:

Caroline Moosburger
caroline.moosburger@schlosshofen.at
+43 5574 4930 410

Preis:

EUR 160,00

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Weitere Details:

Referenten:

MMag. KRALER Philipp