Das Informationsfreiheitsgesetz für Landesbedienstete
Lerninhalte
Pflichten, Rechte und Umsetzung in der Vorarlberger Landesverwaltung
Das Anfang 2024 beschlossene Ende der Amtsverschwiegenheit leitete einen Paradigmenwechsel ein, der staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme macht. Im Kern kam es dabei zu einer Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit und zur Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen geschaffen wurden. Die dazu erforderlichen Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie die einfachgesetzlichen Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind überwiegend mit
1. September 2025 in Kraft getreten. Mittlerweile ist das IFG seit über einem Jahr in Kraft – Zeit, eine erste Bilanz der bisherigen Vollzugspraxis zu ziehen und zentrale Entwicklungen in Anwendung der Informationsfreiheit zu beleuchten.
Lernergebnisse
Die Teilnehmenden erhalten einen vertieften Einblick in zentrale Aspekte der Informationsfreiheit.
Im Konkreten sollen dabei die verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Art. 22a B-VG) sowie einfachgesetzliche Regelungen des IFG betrachtet werden.
Zielgruppe
Mitarbeitende im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die in ihrer Organisationseinheit für die Einhaltung der proaktiven Veröffentlichungspflicht und/oder die Bearbeitung von Informationsbegehren verantwortlich sind.
Hinweis
BEITRAG
EUR 160,00
Eine Teilnahme von Landesbediensteten muss vor der Anmeldung mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt werden.
Anmeldung
Die wichtigsten Fakten:
08:30 - 16:30 Raum: Schloss Hofen - Hans Gaudenz
Hofer Straße 26
Schloss Hofen - Wissenschaft & Weiterbildung
6911 Lochau
Caroline Moosburger
caroline.moosburger@schlosshofen.at
+43 5574 4930 410
EUR 160,00
Weitere Details:
MMag. KRALER Philipp