Verwaltungsakademie

Pflichten, Rechte und Umsetzung in der Vorarlberger Landesverwaltung

Das Anfang 2024 beschlossene Ende der Amtsverschwiegenheit leitet einen Paradigmenwechsel ein: Staatliche Transparenz soll zur Regel werden, Geheimhaltung zur Ausnahme. Im Kern kommt es dabei zu einer Aufhebung der verfassungsgesetzlichen
Amtsverschwiegenheit und zur Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen geschaffen
werden. Die dazu erforderlichen Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie die einfachgesetzlichen Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) treten überwiegend mit 1. September 2025 in Kraft.

Sie erhalten einen vertieften Einblick in zentrale Aspekte der Informationsfreiheit. Im Konkreten sollen dabei die verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen (insb. Art. 22a B-VG) sowie einfachgesetzliche Regelungen des IFG betrachtet werden, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung in der Landesverwaltung liegt.

Mitarbeitende im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die in ihrer Organisationseinheit für die Einhaltung der proaktiven Veröffentlichungspflicht und/oder die Bearbeitung von Informationsbegehren verantwortlich sind

BEITRAG
EUR 100,00


Eine Teilnahme von Landesbediensteten muss vor der Anmeldung mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt werden.

Anmeldung

Die wichtigsten Fakten:

Termine:

22. September 2025
09:00 - 17:00
Hofer Straße 26,Schloss Hofen - Wissenschaft & Weiterbildung, 6911
Lochau

Administration:

Silvia Wiedemann
silvia.wiedemann@ideefix.at
+43 5574 4930 410

Preis:

EUR 100,00

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Weitere Details:

Referenten:

MMag. KRALER Philipp