INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) - Datenschutzrechtliche Aspekte
Lerninhalte
Das mit 1. September 2025 in Kraft tretende Informationsfreiheitsgesetz – IFG, BGBl. I Nr. 5/2024 – sieht für informationspflichtige Organe und Einrichtungen sowohl eine proaktive Informationspflicht (Veröffentlichungspflicht) von Informationen von allgemeinem Interesse als auch eine antragsgemäße Behandlung von Informationsbegehren vor. Nach § 15 Abs. 1 IFG berät und unterstützt die Datenschutzbehörde die informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen durch die Bereitstellung von Leitfäden und durch Angebote zur Fortbildung in datenschutzrechtlichen Belangen der Vollziehung der Informationsfreiheit.
Lernergebnisse
Vermittlung sich ergebender datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem IFG, insbesondere ob der Bereitstellung einer Information das Grundrecht auf Datenschutz bzw. die DSGVO entgegengehalten werden kann - anhand der Vorstellung eines Prüfungsschemas, von Praxisbeispielen und Leitlinien. Einleitend erfolgt ein kurzer Überblick über die Grundsätze des Datenschutzrechtes (DSGVO, DSG).
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen aus dem Landes- und Gemeindedienst, die mit der Umsetzung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen befasst sind sowie an Mitarbeitende der Sozialversicherungsträger.
Hinweis
Eine Teilnahme von Landesbediensteten muss vor der Anmeldung mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt werden.
Anmeldung
Die wichtigsten Fakten:
14. May 2025
09:00 - 17:00
Hofer Straße 26,Schloss Hofen - Wissenschaft & Weiterbildung, 6911
Lochau
Silvia Wiedemann
silvia.wiedemann@schlosshofen.at
+43 5574 4930 410