Systemische Familientherapie
- Zielgruppe & Kompetenzen
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Zielgruppe
Die Ausbildung wendet sich an Interessierte, die parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit eine psychotherapeutische Ausbildung absolvieren möchten. Angesprochen sind Personen mit abgeschlossenem psychotherapeutischen Propädeutikum, die bereits im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich tätig sind.
Kompetenzen
Die Systemische Familientherapie, die Anfang der sechziger Jahre in Europa und Amerika entstand, ist die Anwendung systemischen Denkens und Handelns für den Kontext der Psychotherapie. Sie beschäftigt sich mit Beziehungen und Interaktionsmustern in sozialen Systemen (wie Paare, Familien, Helfersystemen aber auch Gruppen, Teams und Organisationen) und ihren wechselseitigen Verknüpfungen.
Neben der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie ist der systemische Ansatz der am weitesten verbreitete und praktizierte Therapie- und Beratungsansatz. Systemische Therapie versteht sich als eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren und ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Ansätzen und Modellen, die sich in der Zwischenzeit vor allem aus der Paar- und Familientherapie entwickelt haben. Systemische Therapeutinnen und TherapeutInnen arbeiten mit Einzelpersonen, Paaren, Familien und Helfersystemen. Neben der klinischen Anwendung finden systemisches Ansätze ihren Niederschlag auch in anderen professionellen Bereichen wie (Organisations-) Beratung, Supervision, Fort- und Weiterbildung.
- Leistungsnachweise & Abschluss
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Leistungsnachweise
Regelmäßige Teilnahme an Workhsops, Selbstreflexionsgruppen und Supervisionen (Fehlzeiten: höchstens 10 %).
Abschluss
Die Ausbildung ist mit dem Nachweis aller Ausbildungsteile abgeschlossen. Dem Kandidaten/der Kandidatin wird ein Abschlusszeugnis ausgehändigt, das beim Bundesministerium für Gesundheit zwecks Eintragung in die Psychotherapeutenliste eingereicht werden kann.
- Bewerbung & Zulassung
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Zulassung
Gemäß § 10 Abs. 2 PthG ist der Zugang zur fachspezifischen Psychotherapieausbildung neben den grundlegenden Voraussetzungen (Mindestalter vollendetes 24. Lebensjahr und Eigenberechtigung) über unterschiedliche Ebenen möglich:
- Abgeschlossenes Studium bzw. abgeschlossene Ausbildung in Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikations-wissenschaft, Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen;
- Abgeschlossene Ausbildung an den Akademien für Sozialarbeit (Fachhochschule für soziale Arbeit), an den Pädagogischen Akademien (Pädagogische Hochschule), an den mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalten für Ehe- und Familienberater, auf Grund eines Hochschullehrganges für Musiktherapie (Studium der Musiktherapie an einer Universität oder Fachhochschule);
- Abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst und in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst;
- Oder durch die bescheidmäßige Zulassung des Bundeskanzlers nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens durch den Psychotherapiebeirat.
- Rahmenbedingungen
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Gebühren
Die Kosten entnehmen Sie bitte der ÖAS-Homepage unter Curriculum Innsbruck - Innsbruck IX.
Förderungen
Nähere Informationen zu Förderprogrammen, steuerliche Absetzbarkeit und weiterführende Informationen unter Bildungsinformationen.
Die wichtigsten Fakten:
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Raum Innsbruck
Weitere Details:
Zertifikat der ÖAS