Zur Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und zur Teilnahme an der Ausbildung ist berechtigt, wer an einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines anderen Mitgliedstaates der EU oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Studium der Psychologie mit einem Gesamtausmaß von mindestens 300 ECTS Anrechnungspunkten erfolgreich absolviert hat.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage unter Einsatz wissenschaftlicher Verfahren
Die erfolgreiche Übermittlung wird Ihnen auf die Mailadresse zugestellt. Wir empfehlen daher die Angabe der Mailadresse.
Dr. Elmar Fleisch
Pädagogischer Mitarbeiter Programmbereich
»Gesundheit«
+43 5574 4930 422
elmar.fleisch@schlosshofen.at
Vera Prissmann
Administration Programmbereich »Gesundheit«
+43 5574 4930 421
vera.prissmann@schlosshofen.at