Weiterbildungsmaster

Durch die Umstellung auf das dreigliedrige Bildungssystem (Bachelor, Master, PhD)  nach Bologna sind auch die Abschlüsse an sich nicht mehr nach Ausbildung und Weiterbildung zu unterscheiden. Sowohl im Weiterbildungsbereich als auch im Ausbildungsbereich (Grundstudium) können akademische Grade wie Master of Science (MSc) oder Master of Arts (MA) verliehen werden.

Weiterbildungs-Masterprogramme sind Executive-Master, in denen eine entsprechende Berufserfahrung für eine Zulassung notwendig ist. Weiters berechtigen Executive-Master in Österreich - in der Regel  - nicht zu einem Doktoratsstudium (PhD).

Europäischer Hochschulraum

 


ECTS

ECTS (European Credit Transfer und Accumulation System) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu erleichtern (Bologna-Erklärung 1999). Es ist ein System, das den zu leistenden Studieraufwand messbar, vergleichbar und damit von einer Institution zur anderen übertragbar macht.

ECTS basiert auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens bezüglich der Anerkennung von akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Die wenigen Bestimmungen von Informationen (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und die Anwendung von ECTS-Credits (für das absolvierte Studienpensum) sollen die Basis gegenseitigen Vertrauens noch verstärken.

ECTS gilt leider nicht für Studierende aus Nicht-EU-Ländern bzw. aus Nicht-EFTA-Ländern. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen oder wenn Ihre Heimatuniversität keinen Vertrag mit der entsprechenden Hochschule abgeschlossen hat, d.h. keine offizielle „Partnerinstitution“ ist, sind Sie selbst verantwortlich, sich bei Ihrer Heimatinstitution über die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen und Übertragbarkeit von Noten zu informieren.


Internationale Anerkennung

Ein Abschluss eines österreichischen Executive-Masterprogramms berechtigt aufgrund eines Übereinkommens zwischen verschiedenen Staaten, den verliehenen akademischen Grad auch im Ausland zu führen.

Nähere Informationen zu der internationalen Anerkennung (Staatsverträge):

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Anerkennung.html

Grundlage von Universitätslehrgängen und Lehrgängen zur Weiterbildung bzw. Hochschullehrgängen

In Österreich werden drei Rechtsformen für akademische Weiterbildungslehrgänge unterschieden. Ein Universitätslehrgang wird von einer Universität bzw. einer Privatuniversität eingerichtet und kann in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Für Fachhochschulen stehen für Weiterbildungsangebote "Lehrgänge zur Weiterbildung" nach § 9 FHG zur Verfügung, für die pädagogischen Hochschulen Hochschullehrgänge. Die Möglichkeit einer Bildungseinrichtung, Lehrgänge universitären Charakters durchzuführen, war bis Ende 2012 möglich.    

Allgemeines

In der Entwicklung und im Management von Lehrgängen hat Schloss Hofen langjährige Erfahrung. Seit 1984 finden in unterschiedlichen Kooperationsformen Universitätslehrgänge und berufsbegleitende Weiterbildungen statt. Gegenwärtig werden in vier Programmbereichen von Schloss Hofen 30 staatlich anerkannte Lehrgänge angeboten. Weitere Lehrgänge sind in Vorbereitung. Träger der Lehrgänge ist entweder die Wissenschafts- und Weiterbildungs GmbH Schloss Hofen oder in- bzw. ausländische Universitäten bzw. Fachhochschulen. Bei einem Großteil der Lehrgänge sind zusätzlich noch weitere renommierte Partnerinnen und Partner aus der Praxis im In- und Ausland eingebunden, wie beispielsweise die Internationale Bodenseehochschule (IBH).  

Rechtliche Grundlagen

Schloss Hofen bietet Universitätslehrgänge, Lehrgänge zur Weiterbildung und berufsbegleitende Weiterbildungen ohne universitäre Basis. Die gesetzliche Grundlage für Universitätslehrgänge sind durch das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) gegeben. Während bei einem Universitätslehrgang die Trägerschaft bei einer Universität liegt, ist der Träger eines Lehrgangs zur Weiterbildung eine Fachhochschule (FHG 1993).

Akademischer Grad bzw. Bezeichnung

Für Universitätslehrgänge und Lehrgänge zur Weiterbildung, die eine bestimmte Anzahl von ECTS umfassen, ist die Bezeichnung "Akademische/r..." (z.B. Marketer/in) vorgesehen bzw. es kann ein international gebräuchlicher Mastergrad verliehen werden.    

Anerkennung

Einzelne Lehrveranstaltungen von Universitätslehrgängen bzw. Lehrgängen zur Weiterbildung können auf ein ordentliches Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium angerechnet werden, wenn diese vom Fakultätsstudienleiter bzw. vom Studiengangsleiter als gleichwertig anerkannt werden.

Weitere Informationen

Kontaktperson

Mag. Mag. Rainer Längle, MPH
Leiter »Marketing & Kommunikation« 

 +43 5574 4930 442
 rainer.laengle@schlosshofen.at